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   LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12 ER-B   

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https://dejure.org/2013,106704
LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12 ER-B (https://dejure.org/2013,106704)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12 ER-B (https://dejure.org/2013,106704)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - L 5 KR 4567/12 ER-B (https://dejure.org/2013,106704)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
    Das Gericht muss sich dabei schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.2.2007, - 1 BvR 3101/06 - auch Senatsbeschluss vom 09.08.2011, - L 5 KR 2470/11 - vom 11.09.2012, - L 5 KR 2797/12 ER-B - und vom 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12 ER-B -).

    Es fehlt schon an einem Anordnungsgrund; der Senat (Beschluss des Senats vom 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12 ER-B -) hat sich insoweit der Rechtsprechung des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg (Beschl. v. 30.11.2012, - L 11 KR 4746/12 ER-B -) angeschlossen.

    Es handelt sich neben Unterschrift und Lichtbild des Versicherten um folgende Angaben: (1.) Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk das Mitglied seinen Wohnsitz hat, (2.) Familienname und Vorname des Versicherten, (3.) Geburtsdatum, (4.) Geschlecht, (5.) Anschrift, (6.) Krankenversicherungsnummer, (7.) Versichertenstatus, für Versicherungsgruppen nach § 267 Abs. 2 Satz 4 SGB V in einer verschlüsselten Form (8.) Zuzahlungsstatus, (9.) Tag des Beginns des Versicherungsschutzes, (10.) bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufs (Beschluss des Senats vom 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12 ER-B -).

    Soweit die eGK nach § 291a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V geeignet sein muss, Angaben aufzunehmen für die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer und maschinell verwertbarer Form, ist das "elektronische Rezept" noch nicht eingeführt, so dass auch insoweit derzeit eine Rechtsbeeinträchtigung der Antragstellerin nicht droht (Beschluss des Senats vom 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12 ER-B -).

    Damit ist auch im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Antragstellerin eine unmittelbare Beschwer nicht gegeben (LSG Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.2012, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12 ER-B -).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
    Denn wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden (BVerfGE 65, 1,42).

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1, 41; 84, 192, 194).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2012 - L 11 KR 4746/12

    Krankenversicherung - Versicherter - kein Anspruch auf Befreiung von der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
    Es fehlt schon an einem Anordnungsgrund; der Senat (Beschluss des Senats vom 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12 ER-B -) hat sich insoweit der Rechtsprechung des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg (Beschl. v. 30.11.2012, - L 11 KR 4746/12 ER-B -) angeschlossen.

    Damit ist auch im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Antragstellerin eine unmittelbare Beschwer nicht gegeben (LSG Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.2012, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12 ER-B -).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1, 41; 84, 192, 194).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
    Das Gericht muss sich dabei schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.2.2007, - 1 BvR 3101/06 - auch Senatsbeschluss vom 09.08.2011, - L 5 KR 2470/11 - vom 11.09.2012, - L 5 KR 2797/12 ER-B - und vom 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12 ER-B -).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
    Eine unmittelbare Beschwer liegt vor, wenn das angegriffene Gesetz durch einen vermittelnden Akt in den Rechtskreis des Klägers einwirkt (vgl. hierzu BVerfG aaO, Rn. 63, BVerfGE 72, 39, 43 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04

    Teils wegen Fristablaufs teils mangels unmittelbarer Beschwer unzulässige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
    Hinsichtlich der Daten, die gemäß § 291a Abs. 2 Satz 1 SGB V auf der eGK gespeichert werden müssen, muss der Kläger die damit verbundenen Einschränkungen seines informationellen Selbstbestimmungsrechts hinnehmen, da jeder Einzelne als eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit ist, die diese Einschränkungen im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen muss (vgl. hierzu BVerfG vom 13.2.2006 Az.: 1 BvR 1184/04 Rn. 65, juris).
  • SG Düsseldorf, 28.06.2012 - S 9 KR 111/09

    Elektronische Gesundheitskarte verletzt nicht das Datenschutzrecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
    Das erkennende Gericht schließe sich nach eigener Prüfung der Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.06.2012 (Az.: S 9 KR 111/09; zitiert nach juris) an, wonach sich ein Anspruch auf Befreiung von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weder aus einfachem Gesetz noch aus dem Verfassungsrecht ergebe.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.09.2012 - L 5 KR 2797/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
    Das Gericht muss sich dabei schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.2.2007, - 1 BvR 3101/06 - auch Senatsbeschluss vom 09.08.2011, - L 5 KR 2470/11 - vom 11.09.2012, - L 5 KR 2797/12 ER-B - und vom 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12 ER-B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 5 KR 3086/15
    Wie in den Fällen, in denen Versicherte die unbefristete Nutzung der bisherigen Versichertenkarte statt der eGK im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt haben, fehlt es deshalb auch an einem Anordnungsgrund (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 25.02.2013, - L 5 KR 4567/12 ER-B - und Beschl. des erkennenden Senats v. 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12 ER-B unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 30.11.2012 - L 11 KR 4746/12 ER-B -)).
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